Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – photomundo

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen der photomundo GmbH als Veranstalter und dem Kunden zustande gekommenen Reisevertrags (Mehrtages-Fotokurse mit oder ohne Transport und Übernachtung im In- oder Ausland). Ergänzende Gesetzesbestimmungen bleiben vorbehalten. Für Tages- und Abendkurse gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
Die Buchung erfolgt durch mündliche oder schriftliche Anmeldung (u.a. Telefon, Telefax, Email, Internetformular) und ist verbindlich; mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Reisevertrag zustande.
Mit der Anmeldung erteilt der Kunde dem Veranstalter die Einwilligung, Name und Adresse den übrigen Reiseteilnehmern mitzuteilen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert zehn Tagen eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Zahlung des Restpreises hat bis spätestens30 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei späterer Buchung wird der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Bei Säumnis des Kunden mit der Zahlung kann der Veranstalter nach erfolgter Mahnung die Reiseleistung verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3 in Rechnung stellen.

3. Abmeldung
Eine Abmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, unter gleichzeitiger Rückgabe allenfalls erhaltener Reiseunterlagen.
Im Falle einer Abmeldung, Umbuchung oder Abtretung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 erhoben (von einer allenfalls bestehenden Annullierungskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt).
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden die folgenden Annullierungskosten erhoben, abgestuft nach Zeitpunkt der Abmeldung:
– Mehr als 90 Tage vor Abreise: 10 % des Arrangementpreises
– 90 – 61 Tage vor Abreise: 40 % des Arrangementpreises
– 60 – 31 Tage vor Abreise: 80 % des Arrangementpreises
– 30 – 0 Tage vor Abreise: 100% des Arrangementpreises
Erfolgte Anzahlungen für Flüge, Hotels oder Reiseteile bei Drittanbietern werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Abweichende Annullierungsbedingungen gemäss Ausschreibung und/oder Reisebestätigung bleiben vorbehalten.
Massgebend für den Zeitpunkt der Abmeldung ist das Eintreffen der Erklärung bei der photomundo GmbH; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
Dem Kunden wird der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung empfohlen.

4. Abtretung
Vorbehalten bleibt das Recht des Kunden, im Verhinderungsfall eine Ersatzperson zu benennen, welche sämtliche an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllt und bereit ist, zu denselben Bedingungen in den Vertrag einzutreten, sofern sämtliche involvierten Drittleistungserbringer (Hotels, Transportunternehmen etc.) die Änderung akzeptieren.
Die in den Vertrag eintretenden Person und der Kunde haften dem Veranstalter solidarisch für den Gesamtreisepreis sowie die entstehenden Mehrkosten, inklusive Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 gemäss vorstehender Ziff. 3.

5. Nichtdurchführung
Sollte sich für eine Reise weniger als die in der Ausschreibung genannte Mindestzahl an Teilnehmern anmelden, kann die Reise durch den Veranstalter spätestens 20 Tage vor Abreise abgesagt werden. Die einbezahlten Beträge werden rückerstattet, ohne weiteren Anspruch auf Entschädigung.
Im Falle einer Annullierung der Reise durch den Veranstalter aus anderen Gründen, hat der Kunde das Recht, ein vom Veranstalter unterbreitetes Ersatzangebot anzunehmen oder die Rückerstattung der einbezahlten Beträge zu verlangen.
Der Veranstalter kann einen Kunden von der Teilnahme ausschliessen, wenn dieser die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen für die Reise, insbesondere in körperlicher Hinsicht, nicht erfüllt oder die ordnungsgemässe Durchführung der Reise trotz erfolgter Mahnung erheblich stört oder gefährdet. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nicht.

6. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Überweisung des Gesamtrechnungsbetrags bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugestellt. Der Kunde ist gehalten, die Unterlagen zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten dem Veranstalter zu melden.
Schulungsunterlagen der photomundo GmbH sind urheberrechtlich geschützt und für die ausschliesslich private Verwendung der Teilnehmer bestimmt.

7. Preis- und Programmänderungen
Preisänderungen aufgrund besonderer Umstände sind unter den Voraussetzungen von Art. 7 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen bis drei Wochen vor Reisebeginn möglich.
Wesentliche Programmänderungen vor Abreise werden dem Kunden vom Veranstalter unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der bezahlten Beträge zu verlangen.
Vorbehalten bleiben Programmänderungen während der Reise aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt.

8. Beanstandungen
Sollte die gebotene Leistung während der Reise mangelhaft sein, ist der Kunde berechtigt, bei der Reiseleitung Abhilfe zu verlangen. Der Kunde hat bei der Behebung des Mangels im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken. Unterbleibt eine Anzeige grundlos oder wird die Mitwirkung verweigert, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung.
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hat der Kunde soweit möglich zur Vermeidung von Schäden sowie zu deren Minderung beizutragen.
Forderungen gegenüber dem Veranstalter wegen mangelhafter Leistung oder anderweitiger Schäden sind innert 30 Tagen nach planmässiger Rückkehr unter Beilage von Beweismitteln schriftlich geltend zu machen. Nach dieser Frist sind die Ansprüche verwirkt.

9. Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden nicht, wenn der Schaden oder der geltend gemachte Mangel zurückzuführen ist:
– auf Versäumnisse des Kunden;
– auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind;
– auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Die Haftung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt (Art. 16 Pauschalreisegesetz).
Vorbehalten bleiben die Vorschriften internationaler Abkommen.
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Verjährung
Die einjährige Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus mangelhafter Reiseleistung oder aus einem erlittenen Schaden beginnt am Tag der planmässigen Rückkehr.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bubikon. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

photomundo GmbH
Wasenstrasse 22
8280 Kreuzlingen

Im Januar 2020